Für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragsnehmer, Fa. DJ All In, gelten folgende Geschäftsbedingungen:

  1. Allgemeines:
  Für alle unsere Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen müssen schriftlich festgehalten werden. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, diesen muss ausdrücklich schriftlich zugestimmt werden.
  2. Angebote: Alle unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag erhält erst dann Gültigkeit, wenn seitens DJ All In eine schriftliche Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) an den Auftraggeber gesendet wird.
  3. Leistungen:
 DJ All In bietet folgende Leistungen nach Anforderung des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
    • Vermittlung und Buchung von mobilen DJ’s und Künstlern sowie Durchführung der Veranstaltung laut Angebot.
    • Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal
  4. GEMA Anmeldung und Lizenzzahlung:
 Verantwortlich für die GEMA Abwicklung ist immer der Veranstalter, z.b. der Gastwirt oder der Organisator der Veranstaltung. Die Anmeldung muss über die zuständige Bezirksdirektion erfolgen.
  5. Preise:
 Die Preise in den Angeboten und Buchungsbestätigungen verstehen sich für Privatveranstalter inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Firmenkunden werden zusätzlich derzeit 19% Mehrwertsteuer berechnet. Zusätzliche Leistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gemäß nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Sofern Preise inklusive An- und Abreise und Auf- und Abbau sind, bezieht sich dies auf Veranstaltungen im Umkreis von 100 km um München und zwei Stunden vor und nach der Spielzeit. Längere Anfahrten und Anwesenheiten vor der tatsächlichen Spielzeit werden gesondert berechnet.
  6. Stornierung:
 Ein Rücktritt seitens DJ All In ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesen Fallen wird von DJ All In ein Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Der Rücktritt vom Vertrag hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen. Die Anzahlung wird bei Rücktritt erstattet.               Bei Stornierung eines bereits bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber folgende Kosten berechnet:
    • Die Anzahlung wird nicht erstattet
    • bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin fallen 250,00 € Stornogebühren an
    • 
Ausnahme: Sollte es nach Absage einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, entfallen die Stornokosten.
  7. Leistungsstörung: Leistungsmängel sind binnen zwei Wochen nach Veranstaltungstermin schriftlich anzuzeigen, ansonsten erlöschen sämtliche Ansprüche.
  8. Leistungsverzug:
 Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fällig.
  9. Zahlungsbedingungen:
  Bei Privatveranstaltern werden grundsätzlich 250,00 € als Vorkasse innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt.
 Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von DJ All In anerkannt sind. Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag dem Konto verbindlich gutgeschrieben wurde.
 Kommt der Auftragsgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist DJ All In zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne vorherige Ankündigung berechtigt. DJ All In ist berechtigt seine Forderungen an Dritte abzutreten.
  10. Nutzung übermittelter Informationen: Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für festgelegte Veranstaltung nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über die DJ All In Informationen geliefert hat, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von DJ All In für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von DJ All In erstellte Konzepte und Vorschlage für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung seitens DJ All In verwendet werden. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben DJ All In vorbehalten.
  11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand: Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragsnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragsnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  12. Salvatorische Klausel:Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.